Bebauungsplan

Grundstücke oder Nutzungsflächen werden anhand eines Bebauungsplans erstellt. Dieser Plan zeigt die Art und Weise wie ein Grundstück bebaut wird. Damit solch ein Vorhaben auch den rechtlichen Anforderungen entspricht wird in der Regel ein Sachverständigenbüro eingeschaltet um möglich Fehler im Bebauungsplans abzustellen oder erst gar nicht eintreten zu lassen.

Die Bebauung einer Fläche ist an bestimmte Vorschriften gebunden. So lassen sich nicht ohne Weiteres Gebäude errichten. Sie unterliegen strengen Richtlinien. Um zu zu prüfen, ob die Bestimmungen, wie beispielsweise städtebauliche Gestalt, Belange der Wirtschaft oder des Verkehrs oder aber auch die nachhaltige Entwicklung, eingehalten werden, hat der Wertgutachter in Saarlouis die gleichen rechtlichen Grundlagen wie ein Gutachter aus einer anderen Stadt.

Das Sachverständigenbüro wird beauftragt die Bestimmungen auf ihre Einhaltung bei dem Bebauungsplan zu prüfen. Der Wertgutachter in Saarlouis kann auch gerichtlich bestellt werden, wenn es Unstimmigkeiten im Bebauungsplan gibt. So wird er als neutrale Institution bestellt, um eine eindeutige Aussage über die Kritikpunkte zu treffen. Für den Nichtfachmann ist solch ein Plan nicht einfach zu lesen und zu verstehen. Dennoch ist er als Bürger am Unmittelbarsten betroffen. Wenn öffentliche Nutzungsflächen geplant werden und der Bürger selbst ein Grundstück besitzt, kann es durchaus interessant werden, wenn die Nutzungsfläche direkt am eigenen Grundstück grenzt.

Als Bürger kann man jedoch jederzeit die Bebauungspläne einsehen, um sich über die Bauvorhaben der Stadt oder der Gemeinde zu informieren. Letztlich besteht dann die Möglichkeit einen Wertgutachter in Saarlouis zu beauftragen eine Prüfung durchzuführen. Wer als Privatmann ein Grundstück erwirbt und es bebauen möchte, sollte, um die baurechtlichen Vorschriften einzuhalten, ein Sachverständigenbüro einschalten. So ist man bei dem eigenen Bauvorhaben auf der sicheren Seite und kann Baupläne im Vorfeld korrigieren, bevor der Bebauungsplan beim Bauamt zur Genehmigung eingereicht wird. Beim Bauamt liegen zusätzlich detaillierte Informationen für den Nichtfachmann aus, die die Baubestimmungen erklären.