Fakten über die GmbH

Während des Sperrjahres der Liquidationsphase einer GmbH ist es wichtig aktiv auf die Gläubiger zuzugehen

Sind alle rechtlichen Auflagen für eine legale Liquidation einer GmbH erfüllt, erfolgt ein offizieller Eintrag im elektronischen Bundesanzeiger. Hier werden Gläubiger aufgefordert sich zu melden und die noch offenen Forderungen innerhalb des Sperrjahres geltend zu machen. Mit diesem Eintrag sind die gesetzlichen Hürden zum Großteil bereits genommen. Dennoch macht es sich bezahlt für den Liquidator auch aktiv mit den Gläubigern in Kontakt zu treten. Nach der Durchsicht der Unterlagen und im Rahmen einer akkuraten Buchführung ist es sehr einfach Unternehmen oder Privatpersonen zu ermitteln bei denen noch Außenstände bestehen. Mit den Gläubigern das Gespräch zu suchen schützt auch davor in der Branche einen schlechten Ruf davonzutragen. Ausbleibende Zahlungen werden noch immer mit einer schlechten Geschäftsführung in Verbindung gebracht. Diesen Ruf abzuschütteln fällt auch nach der Auflösung der GmbH sehr schwer. Durch die Gespräche verstehen die Gläubiger deutlich besser, wie die finanziellen Engpässe entstanden sind und wann voraussichtlich mit einer Zahlung zu rechnen ist.

Geduld erlaubt auch den Gläubigern die kompletten Forderungen zu erhalten

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In der Phase der Liquidation ist es auch vonseiten der Gläubiger sehr schlau sich in Geduld zu üben. Das macht es dem Liquidator leichter nicht jedes Angebot für das Eigentum der GmbH sofort akzeptieren zu müssen. Stattdessen verbleibt Zeit angemessene Verkaufspreise zu erzielen und dadurch die gesamte Forderung zu erhalten und sich nicht auf einen Vergleich einlassen zu müssen. Hilfreich in der Kommunikation mit den Gläubigern sind oftmals die Ratschläge erfahrener Unternehmensberater. Diese Personen begleiten ehemalige Geschäftsführer auch während der Tätigkeit als Liquidatoren und stellen damit sicher, dass auch das Ende einer GmbH so professionell wie möglich abgewickelt wird. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.