Schlechte Internetbewertung?

Gute Internetbewertungen sind eine Empfehlung für Ihre Produkte und Ihr Unternehmen. Mit Bewertungen erreichen Sie weltweit Menschen. Dank des Riesenpotenzials Ihrer Bewertungen werden mehr potenzielle Kunden auf Ihr Angebot und Ihr Unternehmen aufmerksam, eine bessere Werbung als positive Bewertungen existiert bis dato nicht. Leider ziehen Bewertungsportale auch notorische Meckerer und Nörgler an und auch Mitbewerber geben negative, ungerechtfertigte negative Bewertungen ab. Was Sie gegen eine schlechte Internetbewertung unternehmen können, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Sofortige Reaktion – schlechte Bewertung kommentieren

Wenn Sie bei Google eine negative Bewertung über Ihr Unternehmen finden, müssen Sie sofort darauf reagieren und öffentlich via Kommentarfunktion darauf antworten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie ein Google Business Konto besitzen beziehungsweise eröffnen. Google führt eine Identitätsprüfung durch, ob Sie tatsächlich der Inhaber dieses Unternehmens sind. Nach Abschluss der Registrierung dürfen Sie gezielt gegen schlechte Internetbewertungen vorgehen, indem Sie diese beispielsweise kommentieren. Ihr Kommentar auf eine schlechte Internetbewertung ist der erste, wichtigste Schritt. Wichtig ist, dass Sie sachlich bleiben.

Internetbewertung, die gegen die Google Richtlinien verstößt, unverzüglich melden

Als Nächstes sollten Sie prüfen, ob Aussicht auf Erfolg besteht, wenn Sie die negative Bewertung bei Google melden. Allerdings kann man die Bewertungen löschen lassen, wenn sie gegen die internen Richtlinien verstoßen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Rezension beleidigende Inhalte enthält oder gefälscht ist. Übertriebene, schlechte, wahrheitsgemäße Bewertungen dagegen können Sie von Google nicht löschen lassen. Um eine Bewertung zu melden, klicken Sie das kleine Fähnchen neben den Bewertungssternen an. Google überprüft und entscheidet, ob die Bewertung gelöscht wird. Wird die Bewertung nicht gelöscht, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dazu müssen Sie die Rechtwidrigkeit der Bewertung begründen.