Wenn Unternehmen die Insolvenz anmelden

Das Anmelden der Insolvenz geschieht nicht aus freien Stücken

Insolvenz anzumelden ist für viele Unternehmer eine rechtliche Notwendigkeit und kein Schritt der den Verantwortlichen zwangsläufig selbst an richtigsten erscheint. Aus der festgestellten Zahlungsunfähigkeit mit negativer Zukunftsprognose ergibt sich jedoch die Verpflichtung innerhalb der nächsten 21 Tage Insolvenz anzumelden. Nur innerhalb dieses Zeitrahmens kommen die Unternehmer quasi mit einem blauen Auge davon und machen sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig. Der Zeitraum von drei Wochen ist deshalb recht großzügig bemessen, damit auch den Unternehmern Zeit gegeben wird zu reagieren und gegebenenfalls nach Alternativen oder Investoren zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit Ausschau zu halten. Bleiben diese Versuche erfolglos gilt die Insolvenz auch heute noch als eines der am häufigsten angewendeten Mittel, um eine Neuordnung des Unternehmens anzustreben oder vielfach die Abwicklung des Unternehmens einzuleiten.

Für die zuvor unternommenen Rettungsversuche werden die Geschäftsführer oft zusätzlich bestraft

Es liegt in der Natur eines Geschäftsführers zu glauben das Ruder noch einmal herumreißen zu können und alles dafür zu unternehmen. Sind diese Rettungsmaßnahmen nicht von Erfolg gekrönt werden viele Geschäftsführer gleich doppelt abgestraft. Fast zwei Drittel aller Geschäftsführer, die ihre Unterschrift unter den Antrag zur Insolvenz setzen sehen sich mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung konfrontiert. Neben Geldstrafen dürfen in schweren Fällen auch Haftstrafen verhängt werden. Der Grund, für die zu spät erfolgte Insolvenz, wird zwar angehört, aber nicht in allen Fällen auch in der Strafzumessung berücksichtigt. Eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder drei Monaten Freiheitsentzug muss zudem im Führungszeugnis vermerkt werden, wodurch es noch schwieriger wird einen beruflichen neu durchzustarten.

Die Insolvenz ermöglicht auf viele Jahre hinaus nie ganz mit diesem Kapitel abschließen zu können

Die Insolvenz bedeutet mit der Einsetzung eines Insolvenzverwalters auch das eigene Schicksal zu einem Teil aus der Hand zu legen. Der Insolvenzverwalter überprüft alle Unterlagen und wirft hierbei einen ganz genauen Blick auf alle Ungereimtheiten oder auch Anzeichen für Straftaten. Sowohl die strafrechtliche Verfolgung als auch die persönliche Haftung für Fehlentscheidungen können den Geschäftsführer noch für viele Jahre beschäftigen. Der Neuanfang, sobald das insolvente Unternehmen nicht mehr als Einnahmequelle zur Verfügung steht, gestaltet sich dadurch entsprechend schwierig. Anstatt vorschnell die Insolvenz anzumelden ist es daher ratsam Alternativen wie den Verkauf oder die Löschung in Betracht zu ziehen. Beide Alternativen sind legal und gewähren dem Geschäftsführer die Möglichkeit nicht über viele Jahre den beruflichen Werdegang von der Insolvenz bestimmen zu lassen. Es zahlt sich daher nicht nur für die nahe Zukunft aus alle Optionen sorgfältig zu prüfen. Mehr dazu erfahren Sie hier auf https://gmbhproblemeberlin.de/